Waffensachkunde

Sachkundeprüfungen nach §7 WaffG

Wer in Deutschland Schusswaffen besitzen will, muss –neben anderen Voraussetzungen- sachkundig sein. Die entsprechende gesetzliche Regelung findet sich in §7 des Waffengesetzes und in §§ 1-3 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).

Der Nachweis der Sachkunde wird in Form einer staatlich anerkannten Prüfung erbracht, in der ausreichende Kenntnisse, unter anderem in den Bereichen der einschlägigen Rechtsvorschriften, Waffentechnik und –funktion, Ballistik, Reichweite von Geschossen und sichere Handhabung, nachgewiesen werden müssen.

Umfang und Inhalte der Ausbildung hängen von dem so genannten Bedürfnis ab. Die Schulung und Prüfung für Sportschützen unterscheidet sich deshalb von der für Berufswaffenträger oder Jäger.

 

Wir sind von der ADD Rheinland Pfalz anerkannt, Schulungen und Prüfungen zur Erlangung der Waffensachkunde durchzuführen. Das ausgestellte Prüfungszeugnis ist bundesweit anerkannt.


Die Kurse für Sportschützen finden auf dem Schießstand der SG Edenkoben statt.


Der nächste Kurs findet im August statt, Beginn ist am 02.08., Prüfung am 18.08.!


Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den ersten Vorsitzenden, Herrn Stefan Tsapanidis,

Telefon 01727529712.

 

Sollten Sie Interesse an der Waffensachkunde für Berufswaffenträger haben, können Sie gerne direkt mit uns Kontakt aufnehmen.


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